Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen für Pharmareferenten
Die Fortbildung zum / zur IHK Geprüften Pharmareferenten /-in erfolgt gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent / Geprüfte Pharmareferentin vom 26. Juni 2007.
Zugelassen ist, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten hat, nachweisen kann
- und zusätzlich danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung vorweisen kann.
Oder wer
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen kann
- und an einer Bildungsmaßnahme gemäß der Qualifikationsinhalte teilgenommen hat, oder wer glaubhaft macht, entsprechende Kenntnisse in den Qualifikationsbereichen auf andere Weise erworben zu haben.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten haben und kann auch im Handel oder Vertrieb erworben worden sein.
Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor, so kann auch zur Prüfung des Pharmareferenten zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung rechtfertigen.
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Den genauen Wortlaut der Verordnung haben wir für Sie zum Download bereit gestellt:
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